Mechanisch wirkende Horizontalsperre

In vielen alten Bauwerken versagt mit der Zeit die horizontale Bauwerksabdichtung oder ist oft gar nicht vorhanden. Folge der fehlenden oder defekten Bauwerksabdichtung ist aufsteigende Feuchtigkeit, die Schäden wie Abplatzen der Putze, Schäden an den Fugen sowie Schadsalzausblühungen an der Wandoberfläche bis hin zum Schimmelpilzbefall mit sich bringt.

Es gibt unterschiedliche Ausführungen, eine nachträgliche Horizontalsperre einzubringen:

  • Mauersägeverfahren
  • Druckloses Saugwinkelverfahren mit hoch-flüssigem Kunststoff
  • Mauerwerkstränkverfahren mit Verkiese-lungspräparaten
  • Drucktränkverfahren mit Verkieselungs- oder Silikonmikroemulsionen

Nachträgliche mechanische Horizontal-sperre im Mauersägeverfahren:

Diese Horizontalsperre wird im sogenannten Mauersägeverfahren bei einem Mauerwerk mit einer durchgehenden Lagerfuge hergestellt.

Zunächst wird das Mauerwerk mit einer Hartmetallkettensäge in Schnittlängen von maximal 1 m, unter Berücksichtigung der baulichen und statischen Gegebenheiten, abschnittsweise durchtrennt.

Eine glasfaserverstärkte Laminat- oder Stahlplatte, mit einer Stärke von ca. 1,20 mm, wird als kapillare Sperre überlappend in den Sägeschnitt eingebracht.

Über den gesamten Mauerquerschnitt werden anschließend, zur Sicherung der Lastab-tragung, Kunststoffkeile in die Schnittfuge eingeschlagen.

Anschließend wird der verbleibende Hohlraum mit einem Sperrmörtel verschlossen.

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