Holzzerstörende Pilze und Insekten

Der Befall von konstruktions- oder tragenden und aussteifenden Holzbauteilen resultiert nahezu immer aus deutlich zu hoher Holzfeuchte, in Abhängigkeit der Holzart und ihrer Resistenzeigenschaft.

Gründe hierfür sind Feuchteeinträge von Außen, das Versagen der Bauwerksabdichtung erdberührter Bauteile, des Fassadenschutzes oder der Dachabdichtung. Der kapillare Wassertransport in Mauerwerken oder anderen kapillaraktiven Baustoffe führt zur stetigen unmittelbaren Feuchtebelastung des Holz sodass dies bei cirka 30% Feuchtegehalt für Holzzerstörende Pilze befallsreif wird.

Nicht zu unterschätzen sind Feuchtebelastungen durch stetige oder zyklische Kondensation oder Konvektion infolge des Tauwasser Ausfalles an kühlen Bauteilen und Kalträumen bzw. bestimmungsgemäßem Warmluft austritt durch Dampfsperrebenen. Der Befall erfolgt durch Raum- bzw. Umgebungsluftgetragener Sporenbelegung des ausreichend feuchten Holzes. Die Schädigung des Holzes kann je nach Pilzart sehr schwerwiegend und ausgebreitet sein. Nicht selten findet das Wachstum im Verborgenen von Hohlräumen, Überdeckungen und Bekleidungen statt, sodass die Ausbreitung und somit der Schadensumfang erst nach Bauteilfreilegung erkennbar wird. Der gefährlichste und ausschließlich in Gebäuden vorkommende Holzzerstörer ist der „echte Hausschwamm“ er ist in der Lage im Zuge seines Wachstums Mauerwerkswände und andere zellige Baustoffe zu durchwachsen.

Die Bekämpfung Holzzerstörender Pilze ist in der DIN 68800-4 sowie in den WTA-Richtlinien geregelt. Die Bekämpfung des echten „Hausschwammes“ nimmt in den Regelwerken eine besondere Stellung bezogen auf Ausbaugrenzen und Bekämpfungsmaßnahmen ein. In verschiedenen Bundesländern ist der Hausschwammbefall beim zuständigen Bauamt meldepflichtig!

Der Befall durch Insekten erfolgt in Abhängigkeit der Holzart sehr unterschiedlich. Holzalter, Verschädigung und Holzfeuchte sowie andere mannigfaltige Umfeld- und Rahmenbedingungen spielen für die Besiedelung eine Rolle. Die Zerstörungsform des Holzes ist Speziesabhängig, die Bekämpfung ist ebenso in der DIN 68800-4 geregelt. Die Bekämpfung nach normativer Regelung sowie oftmals notwendige flankierende Maßnahmen der Feuchtereduzierung der Umfeldkonstruktion ist durch einen Fachmann oder Fachbetrieb mit nachgewiesener Eignung zu planen und entsprechenden Fachleuten mit ergänzendem Nachweis für chemische Bekämpfungen nach BGR 128 auszuführen.