Betoninstandsetzung

Betoninstandsetzung erfolgt gemäß der Betoninstandsetzungsrichtlinie des deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb). Nach regelkonformer Vorprüfung des Betons auf Haftzug-/ Druckfestigkeit, sowie der Betondeckung über dem Bewehrungsstahl wird die Karbonatisierungstiefe ermittelt.

Dieser alterungs- oder expositiv bedingte Prozess führt zur Abnahme der Alkalität des Betons und somit zur zunehmenden Verminderung des Korrosionsschutzes von Bewehrungsstählen.

Karbonatisierter bzw. geschädigter Beton wird im Stemm-, Fräs- oder Strahlverfahren bis zur ungeschädigten Tiefe entfernt, Bewehrungsstähle freigelegt und entsprechend metallisch blank, der Klasse SA 2 ½, behandelt und infolge kunstharzbeschichtet. Danach werden die Freilegungen und Aufbrüche mit Betonersatzmörteln der Klasse M3 gefüllt und reprofiliert, der alkalische Bewehrungsschutz ist somit wieder gewährleistet.

Die Vorgeschilderte Instandsetzungsweise hat häufig eine höhere Schutz- und Leistungsqualität als der Bestandsbeton.

Zu Teilen müssen Bewehrungen ergänzt bzw. anderweitige Ertüchtigungen hergestellt werden, diese erfolgen auf Basis ergänzender Sonderregelungen und örtlicher Festlegung anhand vorhandener bzw. hierfür spezifisch erstellter Standsicherheitsnachweise.