Rückstauschutz im Bereich von Grundstücksentwässerungen

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Was ist zu tun?

Die Abwassersatzungen nahezu aller hessischer Kommunen sowie die technischen DIN-Regelwerke legen fest, dass alle Entwässerungseinrichtungen die sich unterhalb der Rückstauebene befinden gegen Rückstauende Kanalwässer durch hydraulisch oder motorisch arbeitende Vorkehrungen geschützt sein müssen.

Kurz gesagt heißt dies, dass alle Haus-Entwässerungsstellen oder Leitungsstränge die sich unterhalb des höchsten Niveaus der öffentlichen Verkehrsfläche im Bereich eines Grundstückes befinden gegen Rückstau pflichtgemäß abgesichert sein müssen!

Was sagt die DIN?

Eine ausführliche Erläuterung findet sich in der DIN EN 12056 die die Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden, sowie der DIN 1986 Teil 100 die alle Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke ergänzend zur v. g. Norm verbindlich regelt

Was sollte man wissen?

Bei kommunalen Abwasseranlagen ist in Abhängigkeit von den Entwurfsgrundlagen ein Rückstau in den Kanälen planmäßig vorgesehen und kann überdies im laufenden Betrieb Ergebnis bedingt nicht dauerhaft vermieden werden.

Schmutzwasser welches unterhalb der Rückstauebene anfällt ist dem öffentlichen Kanalnetz über eine automatisch arbeitende Hebeanlage, deren Druckleistung schleifenartig über die Rückstauebene geführt ist, zuzuführen.

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Alternativ hierzu darf bei ausreichendem Gefälle der vorhandenen Entwässerungsleitungen, Schmutzwasser aus Toiletten und Urinalanlagen über Rückstauverschlüsse in das öffentliche Netz eingeleitet werden, sofern im Falle des Rückstaus auf die Benutzung der v. g. Sanitäreinrichtungen verzichtet werden kann.

Anfallende Regenwässer unterhalb der Rückstauebene sind entweder über eine Hebeanlage der öffentlichen Kanalisation zuzuführen oder bei ausreichender Leitungsgefälle über Rücksauverschlüsse einzuleiten.

Hierbei sollte darauf geachtet werden, dass es nicht zum überfluten von tief liegenden Gebäudeteilen kommen kann solange Rückstauverschlüsse geschlossen sind! Besonders gefährdet sind Entwässerungen von Lichtschächten, Böschungssohlen, Gruben usw.

Rückstauverschlüsse Rückstauverschlüsse sind in der Produktnorm DIN EN 13564 geregelt. In der DIN 1986 Teil 100 wurde festgelegt welche Rückstauverschlüsse für welchen Anwendungsbereich zugelassen sind. Fäkalienfreie Abwässer dürfen automatisch mit nicht motorisch gesteuerten Rückstauverschlüssen als Sicherheitseinrichtung zum Schutz einzelner Ablaufstellen oder Rohrleitungsteilen mit mehreren Ablaufstellen für Regen oder fäkalienfreies Wasser genutzt werden. Fäkalienhaltige Abwässer müssen mit dem Einbau eins automatisch motorisch betriebenen Rückstauverschluss durch Einbau in durchgehende Rohre zum Schutz vor fäkalienhaltigem Kanalrückstau genutzt werden.

Rückstauverschlüsse müssen:

  • bei Rückstau automatisch funktionieren, selbständig schließen und bei Beendigung öffnen
  • jederzeit gut zugänglich sein
  • einen manuell zu betätigenden Notverschluss besitzen
  • in der Regel 2 mal jährlich gemäß Wartungsanleitung gewartet werden

Abwasserhebeanlage

Abwasserhebeanlagen sind in der Produktnorm DIN EN 12050 geregelt

Abwasserhebeanlagen müssen:

  • automatisch arbeiten
  • über eine Zulassung verfügen
  • mit der Druckleitung über die Rückstauebene geführt werden
  • über eine Notabschaltung verfügen
  • Regelmäßig gemäß Wartungsanleitung inspiziert werden

Grund und Auswirkung von Kanalrückstau

Bei Niederschlagsfreier Zeit und ungestörtem Kanalnetz fließt das Wasser in den Rohrleitungen ohne Aufstau innerhalb des Leitungsquerschnittes ab.

Bei starken Niederschlägen oder Störungen kann der Wasserspiegel des strömenden Abwasser über den Kanal geleitet, bzw. im Zugangsschacht bis zur Straßenhöhe bzw. OK. Gelände ansteigen. Da dieser natürliche physikalische Vorgang jederzeit möglich ist wird das Kanalnetz auch darauf ausgelegt.

Da das öffentliche und das private Kanalnetz nach dem Prinzip der kommunizierenden Röhre miteinander verbunden ist kommt es im Falle eines Rückstaues zum Ausgleich der Wasserspiegel.

Alle Entwässerungsstellen die im Rückstaufall unter dem jeweiligen Wasserspiegel liegen werden, sofern sie nicht einzeln oder zentral abgesichert sind, nun mehr zur Einfließstelle in die Räume die unter dem Aufstaupegel liegen geleitet.

Da sich neben konstant wachsendem Wasserverbrauch die Niederschlagsmengen im Einzelfall in den letzten zehn Jahren deutlich erhöht haben kommt es immer häufiger zu Spitzenbelastungen der Kanalnetze die Rückstauereignisse zur Folge haben.